Prüfungsvermerk

Prüfungsvermerk
m
1) отметка о прохождении испытания или проверки
2) бухг. заключение ревизора, подтверждающее правильность составления баланса

Deutsch-Russisch Wörterbuch für Finanzen und Wirtschaft. . 2001.

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  • Prüfungsvermerk — Prü|fungs|ver|merk, der: Vermerk über die ↑ Prüfung (1) auf Richtigkeit o. Ä. * * * Prü|fungs|ver|merk, der: Vermerk über die ↑Prüfung (1) auf Richtigkeit o. Ä …   Universal-Lexikon

  • Prüfungsvermerk — Vermerk über eine erfolgte betriebswirtschaftliche ⇡ Prüfung. Vgl. auch ⇡ Bestätigungsvermerk …   Lexikon der Economics

  • Prüfungsvermerk — Prü|fungs|ver|merk …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Fahrzeugbeförderung — (transport des voitures et du matériel roulant; trasporti di equipaggi e di altri veicoli). Hierbei sind zu unterscheiden: 1. Fahrzeuge, die zur Beförderung von Personen oder Gütern dienen und auf Eisenbahnwagen verladen werden, also… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Planfeststellung — nennt man in Preußen und anderen deutschen Staaten das bei der landespolizeilichen Prüfung der Entwürfe für neue Eisenbahnen sowie für die Umgestaltung und Ergänzung von Eisenbahnanlagen zu beobachtende Verfahren. (Wegen des… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Bestätigungsvermerk — Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Versagungsvermerk — Der Bestätigungsvermerk ist das Gesamturteil eines Abschlussprüfers nach der Prüfung eines Jahresabschlusses. Darin beurteilt der Prüfer die Übereinstimmung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes mit den für das Unternehmen geltenden… …   Deutsch Wikipedia

  • Parteienfinanzierung — Par|tei|en|fi|nan|zie|rung 〈f. 20〉 Finanzierung politischer Parteien aus öffentlichen Mitteln, Spenden, Mitgliedsbeiträgen u. a. * * * Par|tei|en|fi|nan|zie|rung, die: Finanzierung politischer Parteien aus Mitgliedsbeiträgen, Spenden von… …   Universal-Lexikon

  • Publizität — I. Begriff:Unterrichtung der Öffentlichkeit über das Betriebsgeschehen, die Lage und Erfolge einer Unternehmung sowie über die Ursachen ihrer geschäftlichen Entwicklung. P. liegt grundsätzlich im Interesse des Betriebes, soweit sie seinen… …   Lexikon der Economics


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